Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 11. August 2026
Wir haben versucht, diese AGB so verständlich wie möglich zu halten. Nach jedem längeren Paragrafen findest du eine kurze Zusammenfassung in Alltagssprache — rechtlich verbindlich ist der Paragrafentext.
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Anbieter ist hebammen.agency — eine Unternehmung der MCKAY.AGENCY, Inhaber Mehti Kaymaz, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm (nachfolgend „Anbieter"). Vollständige Angaben im Impressum.
(2) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kundin") über die kostenpflichtige Hebammensuche sowie über Geschenkgutscheine.
(3) Abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Begriffe
- Entbindungstermin (ET): der von der Kundin bei Beauftragung angegebene voraussichtliche Geburtstermin. Er ist die zeitliche Bezugsgröße für die aktive Suchphase und die Geld-zurück-Garantie.
- Intensive Suchphase: der erste Durchlauf nach Vertragsschluss — Recherche der Hebammen im Einsatzgebiet, Bereitstellung im Dashboard zur Freigabe und die erste Kontaktwelle.
- Aktive Suchphase: der gesamte Zeitraum, in dem der Anbieter aktiv sucht — von der intensiven Suchphase bis zum ET, in aufeinanderfolgenden Kontaktwellen.
- Betreuungs-Bereitschaft: die Rückmeldung einer Hebamme, die über eine Absage hinausgeht und erkennen lässt, dass eine Betreuung in Betracht kommt — ein konkreter Terminvorschlag oder die Bereitschaft, einen Termin zu vereinbaren oder zu telefonieren. Reine Betreuungskonzepte oder Rückrufbitten ohne Verfügbarkeitssignal zählen nicht dazu.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Anbieter übernimmt im Auftrag der Kundin die Suche nach einer Hebamme im angegebenen Einsatzgebiet. Die Leistung umfasst:
- die Recherche potenziell geeigneter Hebammen aus öffentlich zugänglichen Verzeichnissen und Quellen,
- die strukturierte Bereitstellung dieser Hebammen im Dashboard der Kundin,
- die erstmalige Kontaktaufnahme im Namen der Kundin bei mindestens 20 der im Dashboard bereitgestellten Hebammen.
(2) Der Vertrag ist ein Dienstvertrag (§ 611 BGB). Geschuldet ist die ordnungsgemäße Durchführung der Recherche- und Kontaktleistung — ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet. Insbesondere besteht kein Anspruch auf die Verfügbarkeit einer Hebamme, auf einen Terminvorschlag oder auf das Zustandekommen einer Betreuung.
(3) Eine Vermittlung im Sinne des § 652 BGB findet nicht statt. Ein Betreuungsvertrag kommt ausschließlich zwischen der Kundin und der jeweiligen Hebamme zustande. Für die Leistungen der Hebamme haftet allein die Hebamme.
(4) Über Absatz 1 hinaus fragt der Anbieter ohne zusätzliche Vergütung weitere Hebammen an, fasst bei bereits angefragten nach und dokumentiert Kontaktversuche und Rückmeldungen laufend im Dashboard. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Die Voraussetzungen der freiwilligen Geld-zurück-Garantie nach § 7 bleiben unberührt.
Im Klartext: Wir suchen, fragen an und bleiben dran — herbeizaubern können wir eine Hebamme aber nicht. Unsere Pflicht endet mit den ersten Anfragen; wir machen trotzdem weiter. Dein Betreuungsvertrag entsteht immer direkt zwischen dir und deiner Hebamme.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn die Kundin den Bestellprozess vollständig durchläuft, diese AGB, die Datenschutzerklärung und die Widerrufsbelehrung bestätigt und die kostenpflichtige Suche beauftragt. Der Anbieter bestätigt den Auftrag per E-Mail.
(3) Der Vertragstext wird gespeichert und der Kundin gemeinsam mit diesen AGB in Textform übermittelt.
§ 5 Preis und Zahlung
(1) Die Hebammensuche kostet einmalig 39,95 € inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Weitere Kosten entstehen nicht; es gibt keine wiederkehrenden Zahlungen und keine automatische Verlängerung.
(2) Die Zahlung ist mit Beauftragung fällig und erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe.
(3) Die Vergütung wird für die Durchführung der Such- und Kontaktleistung geschuldet, nicht für einen bestimmten Erfolg.
§ 6 Ablauf und Dauer der Suche
(1) Die aktive Suchphase beginnt mit Vertragsschluss. Zunächst recherchiert der Anbieter geeignete Hebammen und stellt sie der Kundin im Dashboard zur Freigabe bereit; nach der Freigabe erfolgt die Kontaktaufnahme in Wellen.
(2) Nach der intensiven Suchphase wird die Suche in weiteren Kontaktwellen fortgesetzt. Zwischen den Wellen liegen bewusst ruhigere Zeiträume — das System arbeitet planmäßig in Wellen, nicht im Dauerkontakt.
(3) Die aktive Suchphase endet mit dem Entbindungstermin. Der Anbieter informiert die Kundin darüber per E-Mail. Auch danach kann der Anbieter freiwillig weitere Anfragen stellen; ein Anspruch darauf besteht nicht.
(4) Die Dienstleistung nach § 3 Abs. 1 ist vollständig erbracht, sobald die erstmalige Kontaktaufnahme nach § 3 Abs. 1 erfolgt ist. Der Anbieter weist diesen Zeitpunkt im Dashboard aus. Die Leistungen nach § 3 Abs. 4 erbringt der Anbieter darüber hinaus freiwillig.
(5) Verzögert sich die Kontaktaufnahme, weil die Kundin nicht oder verspätet mitwirkt (§ 8), verlängert sich die aktive Suchphase nicht über den Entbindungstermin hinaus.
Im Klartext: Wir suchen von Tag eins bis zu deinem errechneten Termin — in Wellen, mit ruhigeren Phasen dazwischen. Am Ende bekommst du eine E-Mail von uns.
§ 7 Freiwillige Geld-zurück-Garantie
(1) Zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten der Kundin gewährt der Anbieter eine freiwillige Geld-zurück-Garantie: Hat während der gesamten aktiven Suchphase keine einzige Hebamme Betreuungs-Bereitschaft (§ 2) signalisiert, erstattet der Anbieter auf Antrag die gezahlte Vergütung vollständig zurück.
(2) Der Antrag ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Entbindungstermin zu stellen — am einfachsten über die Schaltfläche im Dashboard, alternativ per E-Mail. Die Erstattung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Prüfung über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel.
(3) Kein Anspruch besteht, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
- Mindestens eine Hebamme hat Betreuungs-Bereitschaft signalisiert — unabhängig davon, ob daraus ein Termin oder eine Betreuung wurde. Ausnahme siehe Absatz 4.
- Die Beauftragung erfolgte weniger als vier Monate vor dem Entbindungstermin.
- Im Umkreis von 25 km um den Wohnort der Kundin sind weniger als 60 Hebammen gelistet.
- Der Entbindungstermin liegt in den Sommer- oder Weihnachtsferien des Bundeslandes der angegebenen Postleitzahl.
- Die Kundin hat auf notwendige Rückfragen oder den Freigabe-Schritt im Dashboard nicht innerhalb von 48 Stunden reagiert und die Suche ist dadurch erfolglos geblieben.
- Die Kundin hat ihre Suche im Buchungsprozess bewusst auf Hebammen mit einem bestimmten Sonderwunsch begrenzt („Nur passende Hebammen anfragen“) und den damit verbundenen Garantie-Ausschluss ausdrücklich bestätigt. Gleiches gilt, wenn eine nachträglich verlangte enge Beschränkung (z. B. ausschließlich Hausgeburt oder ausschließlich eine bestimmte Sprache) die Erfolglosigkeit verursacht hat.
- Die Kundin hat über einen anderen Weg bereits eine Hebamme gefunden.
- Die Suche wurde eingelöst über einen Geschenkgutschein (§ 10 Abs. 4).
(4) Nicht wahrgenommene Termine. Hat eine Hebamme Betreuungs-Bereitschaft signalisiert, einen vereinbarten Termin dann aber ohne Ersatzangebot nicht wahrgenommen, wertet der Anbieter diese Bereitschaft auf Antrag der Kundin als nicht eingelöst — Absatz 3 erster Spiegelstrich greift dann nicht. Voraussetzung ist, dass der Anbieter dies überprüfen kann: Er fragt dazu bei der Hebamme nach und benötigt deren Bestätigung oder einen anderen belastbaren Nachweis, dass der Termin nicht stattgefunden hat.
(5) Die Dauer der Suche allein begründet keinen Anspruch: Ruhigere Phasen zwischen zwei Kontaktwellen sind planmäßig und bedeuten nicht, dass die Suche eingestellt wurde.
(6) Diese Garantie lässt die gesetzlichen Rechte der Kundin — insbesondere das Widerrufsrecht (§ 9) und Rechte wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen — unberührt.
§ 8 Mitwirkung der Kundin
Die Kundin verpflichtet sich,
- vollständige und zutreffende Angaben zu machen, insbesondere zu Anschrift, Entbindungstermin und Erreichbarkeit,
- die im Dashboard bereitgestellten Hebammen zeitnah zu prüfen und freizugeben,
- auf Rückfragen des Anbieters zeitnah zu reagieren,
- es dem Anbieter mitzuteilen, sobald sie eine Hebamme gefunden hat oder die Suche beenden möchte.
Unterbleibt die Mitwirkung, kann der Anbieter die Leistung nicht vollständig erbringen; § 7 Abs. 3 bleibt unberührt.
§ 9 Widerrufsrecht
(1) Verbraucherinnen und Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Einzelheiten, Fristen und das Muster-Formular stehen in unserer Widerrufsbelehrung.
(2) Verlangt die Kundin ausdrücklich, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Suche beginnt, erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung, also mit der erstmaligen Kontaktaufnahme nach § 3 Abs. 1 (§ 5 Abs. 4, § 356 Abs. 4 BGB). Widerruft die Kundin vorher — insbesondere solange sie die Freigabe nach § 8 noch nicht erteilt hat —, schuldet sie Wertersatz nur für die tatsächlich bis dahin erbrachte Leistung (§ 357a Abs. 2 BGB).
§ 10 Geschenkgutscheine
(1) Gutscheine berechtigen zur einmaligen Beauftragung einer Hebammensuche und werden nach Zahlungseingang per E-Mail als Code übermittelt.
(2) Der Gutschein ist 12 Monate ab Ausstellung einlösbar.
(3) Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Der Gutschein ist übertragbar; eine Teileinlösung ist nicht möglich.
(4) Für Suchen, die über einen Geschenkgutschein eingelöst werden, gilt die freiwillige Geld-zurück-Garantie (§ 7) nicht. Das gesetzliche Widerrufsrecht der kaufenden Person bleibt unberührt.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin regelmäßig vertrauen darf), und dann begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Für die Betreuungsleistungen der Hebammen, deren Verfügbarkeit und deren Angaben haftet der Anbieter nicht. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem die Kundin ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung ist erreichbar unter ec.europa.eu/consumers/odr.

