Habe ich Anspruch auf eine Hebamme?

Ja: Jede gesetzlich versicherte Frau in Deutschland hat nach § 24d SGB V Anspruch auf Hebammenhilfe — während der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett. Die Kosten trägt die Krankenkasse. Der Anspruch garantiert allerdings keine verfügbare Hebamme — die Suche bleibt Sache der Schwangeren.

Was der Anspruch umfasst

  • Vorsorgeuntersuchungen und Beratung während der Schwangerschaft
  • Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
  • Geburtshilfe
  • Wochenbettbetreuung — in der Regel bis zwölf Wochen nach der Geburt
  • Still- und Ernährungsberatung, bei Bedarf auch darüber hinaus

Anspruch und Wirklichkeit: Der gesetzliche Anspruch verpflichtet die Krankenkasse, die Leistungen zu bezahlen — er verschafft aber keinen Betreuungsplatz. Ob eine Hebamme verfügbar ist, hängt von der regionalen Versorgungslage ab. Genau deshalb gilt: so früh wie möglich mit der Suche beginnen.

Privat Versicherte haben je nach Tarif vergleichbare Leistungen — die Details regelt der jeweilige Versicherungsvertrag. Eine kurze Klärung mit der Versicherung vor Betreuungsbeginn schafft Sicherheit.

Fachlich geprüft von Maria Rissling (Hebamme seit 1998) und Anita Wozniok (Hebamme seit 1996) — beide Still- und Laktationsberaterinnen (IBCLC) und Mitglied im Deutschen Hebammenverband.