Habe ich Anspruch auf eine Hebamme?
Ja: Jede gesetzlich versicherte Frau in Deutschland hat nach § 24d SGB V Anspruch auf Hebammenhilfe — während der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett. Die Kosten trägt die Krankenkasse. Der Anspruch garantiert allerdings keine verfügbare Hebamme — die Suche bleibt Sache der Schwangeren.
Was der Anspruch umfasst
- Vorsorgeuntersuchungen und Beratung während der Schwangerschaft
- Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
- Geburtshilfe
- Wochenbettbetreuung — in der Regel bis zwölf Wochen nach der Geburt
- Still- und Ernährungsberatung, bei Bedarf auch darüber hinaus
Anspruch und Wirklichkeit: Der gesetzliche Anspruch verpflichtet die Krankenkasse, die Leistungen zu bezahlen — er verschafft aber keinen Betreuungsplatz. Ob eine Hebamme verfügbar ist, hängt von der regionalen Versorgungslage ab. Genau deshalb gilt: so früh wie möglich mit der Suche beginnen.
Privat Versicherte haben je nach Tarif vergleichbare Leistungen — die Details regelt der jeweilige Versicherungsvertrag. Eine kurze Klärung mit der Versicherung vor Betreuungsbeginn schafft Sicherheit.

