Was kostet eine Hebamme?
Für gesetzlich versicherte Schwangere ist die Hebammenbetreuung in Deutschland grundsätzlich kostenfrei: Schwangerschaftsvorsorge, Geburtsbegleitung und Wochenbettbetreuung sind Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Die Hebamme rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. Nur einzelne Zusatzleistungen — etwa die Rufbereitschaftspauschale einer Beleghebamme — sind in der Regel privat zu zahlen.
Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse?
Der Anspruch auf Hebammenhilfe ist in Deutschland gesetzlich verankert: Jede gesetzlich versicherte Schwangere hat vor, während und nach der Geburt Anspruch auf Betreuung durch eine Hebamme — unabhängig davon, ob sie zusätzlich ärztlich betreut wird.
Privat Versicherte: Die Erstattung richtet sich nach dem jeweiligen Tarif. Es lohnt sich, die Kostenübernahme vor Beginn der Betreuung mit der privaten Krankenversicherung zu klären.

