Was kostet eine Hebamme?

Für gesetzlich versicherte Schwangere ist die Hebammenbetreuung in Deutschland grundsätzlich kostenfrei: Schwangerschaftsvorsorge, Geburtsbegleitung und Wochenbettbetreuung sind Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Die Hebamme rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. Nur einzelne Zusatzleistungen — etwa die Rufbereitschaftspauschale einer Beleghebamme — sind in der Regel privat zu zahlen.

Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse?

LeistungWer zahlt
Schwangerschaftsvorsorge durch die HebammeGesetzliche Krankenkasse
Beratung bei SchwangerschaftsbeschwerdenGesetzliche Krankenkasse
Geburtsvorbereitungskurs (für die Schwangere)Gesetzliche Krankenkasse
GeburtsbegleitungGesetzliche Krankenkasse
Wochenbettbetreuung nach der GeburtGesetzliche Krankenkasse
RückbildungskursGesetzliche Krankenkasse (bei fristgerechtem Abschluss)
Rufbereitschaftspauschale einer BeleghebammeIn der Regel privat; einige Kassen bezuschussen
Zusatzangebote (z. B. besondere Kurse)In der Regel privat

Der Anspruch auf Hebammenhilfe ist in Deutschland gesetzlich verankert: Jede gesetzlich versicherte Schwangere hat vor, während und nach der Geburt Anspruch auf Betreuung durch eine Hebamme — unabhängig davon, ob sie zusätzlich ärztlich betreut wird.

Privat Versicherte: Die Erstattung richtet sich nach dem jeweiligen Tarif. Es lohnt sich, die Kostenübernahme vor Beginn der Betreuung mit der privaten Krankenversicherung zu klären.

Fachlich geprüft von Maria Rissling (Hebamme seit 1998) und Anita Wozniok (Hebamme seit 1996) — beide Still- und Laktationsberaterinnen (IBCLC) und Mitglied im Deutschen Hebammenverband.